10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungs- und Zahlungsort für Lieferungen und Dienstleistungen ist
Bremen. Gerichtsstand für beide Parteien ist Bremen. |
Kunden und Lieferanten haben doch grundsätzlich die gleichen Absichten - nämlich ein erfreuliches und stabiles Geschäftsleben zu führen. Der Kunde möchte termingerecht mit Qualitätsware zu fairen Preisen beliefert werden. Der Lieferant möchte für seine Leistungen angemessen und termingerecht entlohnt werden. Wer nicht zahlen kann, darf nicht bestellen, und wer nicht liefern kann, darf nicht anbieten. Wer schnell und gut liefert, dem steht auch schnelle Bezahlung zu. So einfach ist das. Das Verfassen und Lesen ausgefeiltester AGBs kann nicht über diesen einfachen Zusammenhang hinwegtäuschen! Die Geschäftspartner sollten mehr miteinander reden. Sollten sie sich schon im Gespräch nicht verstehen, können sich die Mühe der Schriftform sparen. Übrigens ist unter Geschäftsleuten auch das gesprochene Wort rechtsverbindlich - und unter Ehrenleuten genau so bedeutsam, wie das geschriebene. Diese Tatsache ist leider etwas in Vergessenheit geraten. Wir sind seit Bestehen immer bestens mit unseren Kunden und Lieferanten zurecht gekommen, weil wir uns stets um eine freundliche Stimmung bemühen und faires Verhalten für uns selbstverständlich ist. Geschäftsabläufe sind nicht immer reibungslos. Das erfordert Verständnis und guten Willen auf beiden Seiten. Dieses Verständnis wird auch meist gewährt - sofern nur darum gebeten wird. Von unseren AGBs hat sich noch kein seriöser Kunde abschrecken lassen und wir unsererseits schreckten nie vor den AGBs unserer Kunden und Lieferanten zurück - warum auch. Unser Interesse sind erfreuliche und stabile Geschäftsbeziehungen. Ein Blick in unsere Referenzliste bestätigt das - seit mittlerweile über 28 Jahren. Alexander Soliman (Geschäftsinhaber Soliman Elektroniksysteme)
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